Zahnarztbesuch innerhalb der Arbeitszeit?
Darf ein Versicherter während der Arbeitszeit zum Zahnarzt?
Muss er dafür bei vollem Gehalt freigestellt werden?
Es ist nicht ohne weiteres möglich, einen Arzttermin in der normalen Arbeitszeit wahrzunehmen. Dies besagt der Paragraf 616 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Arbeitnehmer können nicht davon ausgehen, grundsätzlich während der Arbeitszeit zum Arzt gehen zu können.
Darauf macht der Informationsdienst Neues Arbeitsrecht für Vorgesetzte in Bonn aufmerksam. Demnach kann dem Mitarbeiter für die Zeit des Arztbesuchs Lohn oder Geld gekürzt werden, wenn er nicht nachweisen kann, dass ein anderer Termin unmöglich gewesen ist. Das ergebe sich aus Paragraf 616 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).
So kann der Arbeitgeber von seinem Angestellten eine entsprechende, vom Arzt ausgestellte, Bescheinigung verlangen. Werden alle Mitarbeiter des Unternehmens auf diese Rechtslage hingewiesen, dürfe bei Nichtvorlage der Bestätigung das Gehalt gekürzt werden.