Neue Regelung für den Zahnersatz!
Ab 1. Juli 2005 müssen Arbeitnehmer einen Beitragsaufschlag für Zahnersatz leisten.Am 01. Oktober verabschiedete der Bundestag das umstrittene Gesetze mit den Stimmen der Koalition. Die ursprünglich vorgesehenen Zahnersatzpauschale fällt weg. Stattdessen sollen Versicherte 0,9 Prozentpunkte Sonderbeitrag für Zahnersatz und den Arbeitgeberanteil am Krankengeld zahlen.
Der Arbeitgeberbeitrag wird entsprechend niedriger. Im Gegenzug sollen die Kassen den allgemeinen Beitragssatz um 0,9 Prozentpunkte senken. Die Arbeitnehmer werden dadurch etwa 0,45 Prozentpunkte mehr zahlen als vorher. Das Gesetz ersetzt die ursprüngliche einheitliche Zahnersatzpauschale. Der Grund für diese Entscheidung lag an den Kassen, die jene Pauschale als zu kompliziert und zu teuer kritisiert haben.
Für alle Versicherten die schon eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben (etwa 1 Millionen Menschen) will die Bundesregierung eine außerordentliches Kündigungsrecht erwirken.